Seit 1 1/2 Jahren werde ich von der Staatsanwaltschaft
Hannover, trotz Einstellung am 09.06.2009 mit Strafbefehl und gestern mit Haftbefehl gemobbt und zu
Unrecht verfolgt. Unser Justizminister ist informiert.
greift aber nicht ein. Unterlagen wurden von Herrn Amtsanwalt Hardt zurückbehalten, es ist eine Schande!
und später mit einem falschem Datum dem 19.02.2009 als angeblichen Tattag versehen.
Die Einstellung erfolgte: gem. 154 Abs.1 StPO sehe ich von der Erhebung der öffentlichen Klage ab.
Die Tatzeiten und Tathandlungen sind nicht konkretisierbar, bei etlichen Beleidigungen ist der Strafantrag verspätet gestellt worden.
Eine Anzeige „dauerhafte Beleidigungen“ ohne Konkretisierung einzelner Taten ist so nicht anklagbar.
Jede einzelne Beleidigung ist eine Straftat und muss konkret in der Anklageschrift dargelegt werden.
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Kommentar zu Hello world! von Eggers.barbara
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